Gesetze / Bundesreisekostengesetz
BRKG§ 4 Fahrt- und Flugkostenerstattung
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 38
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG Berlin-Brandenburg, 12.10.2017 – OVG 3 K 6.17Zitiert von 3
- VG Köln, 21.10.2015 – 23 K 3575/14
- BFH, 11.02.2021 – VI R 50/18Kein Ansatz von pauschalen Kilometersätzen bei Benutzung von regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln i.S. des BRKGZitiert von 2
- BVerwG, 27.06.2019 – 2 KSt 1/19, 2 KSt 1/19 (2 A 4/17)Erstattungsfähigkeit von Reisekosten eines Verfahrensbeteiligten; Fahrkarten der Deutschen Bahn im Flexpreistarif; keine Beschränkung auf SparangeboteZitiert von 8
- FG Hamburg, 02.11.2018 – 5 K 99/16Zitiert von 1
- OVG NRW, 20.04.2018 – 1 A 1971/15Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- VG Minden, 09.12.2025 – 12 K 637/21
- VG Magdeburg, 16.05.2025 – 5 A 306/23 MD
- VG Augsburg, 27.07.2023 – Au 2 M 23.1119
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 BRKG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/4#abs-1 (1) Entstandene Kosten für Fahrten auf dem Land- oder Wasserweg mit regelmäßig verkehrenden Beförderungsmitteln werden bis zur Höhe der niedrigsten Beförderungsklasse erstattet. Für Bahnfahrten von mindestens zwei Stunden können die entstandenen Fahrtkosten der nächsthöheren Klasse erstattet werden. Wurde aus dienstlichen oder wirtschaftlichen Gründen ein Flugzeug benutzt, werden die Kosten der niedrigsten Flugklasse erstattet. Kosten einer höheren Klasse regelmäßig verkehrender Beförderungsmittel können erstattet werden, wenn dienstliche Gründe dies im Einzelfall oder allgemein erfordern.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/4#abs-2 (2) Mögliche Fahrpreisermäßigungen sind zu berücksichtigen. Fahrtkosten werden nicht erstattet, wenn eine unentgeltliche Beförderungsmöglichkeit genutzt werden kann.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/4#abs-3 (3) Dienstreisenden, denen für Bahnfahrten die Kosten der niedrigsten Beförderungsklasse zu erstatten wären, werden bei einem Grad der Behinderung von mindestens 50 die Kosten der nächsthöheren Klasse erstattet.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BRKG%202005/4#abs-4 (4) Wurde aus triftigem Grund ein Mietwagen oder ein Taxi benutzt, werden die entstandenen notwendigen Kosten erstattet.